Jetzt Fördermitglied werden - Vorteile genießen

Foto: www.pd-f.de / utopia

Mit einer Fördermitgliedschaft unterstützen Sie die Arbeit und die Ziele des ADFC materiell und ideell. Dazu gibt es eine Reihe weiterer Vorteile:

  • Fördermitglieder erhalten zweimonatlich das bundesweit erscheinende ADFC-Magazin „Radwelt“. Besteht Bedarf an weiteren Exemplaren, wenden Sie sich einfach an den ADFC-Bundesverband.
  • Fördermitglieder erhalten unsere Infos kostenlos bzw. günstiger als Nichtmitglieder.
  • Fördermitglieder können in ihren Werbemaßnahmen auf ihre Fördermitgliedschaft hinweisen und so ihr besonderes Engagement für das Radfahren beweisen. Für Fahrradhändler, gastronomische Betriebe etc. sind Aufkleber erhältlich, die auf die Fördermitgliedschaft beim ADFC hinweisen.
  • In den Verbraucherinformationen sowie in den regionalen Mitgliederzeitschriften des ADFC können Fördermitglieder zu günstigen Konditionen werben.

 

Wer kann Fördermitglied werden und was kostet es?

Fördernde Mitglieder können solche natürlichen oder juristischen Personen, Gesellschaften und Körperschaften werden, die bereit sind, den Zweck des ADFC ideell und materiell uneigennützig zu fördern. Dazu zählen insbesondere Fahrradhändler, gastronomische Betriebe, Stadtgemeinden, Planungsbüros, Druckereien, Agenturen oder andere regionale Unternehmen.

Politische Parteien oder zugehörige Organisation (z. B. Gemeindefraktionen) können nicht Mitglied werden, den ADFC aber mit einer regelmäßigen Spende unterstützen. Die Mitgliederhaftpflicht- und -rechtsschutzversicherung des ADFC bietet für Fördermitglieder leider keinen Versicherungsschutz.

Mindestbeitragssätze (Richtsätze)

  • Städte und andere kommunale Körperschaften
    • 5,11 € je 1.000 Einwohner; Mindestbeitrag: 511,29 €
    • bis 50.000 Einwohner: Mindestbeitrag 255,65 €
  • Fahrradhändler, gastronomische Betriebe, Planungsbüros und andere Unternehmen
    • 25,56 € je fahrradbezogenem Beschäftigten, mindestens aber 110,00 €

Kontakt

Bei weiteren Fragen zur Mitgliedschaft berät Sie neben dem ADFC vor Ort auch gerne die ADFC-Bundesgeschäftsstelle. Infoline: 0421/346 29-0, E-Mail: kontakt(..at..)adfc.de

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erst den Mitgliedsbeitrag auf unser Konto bzw. erteilen Sie uns dann
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Mindestbeitragssätze (Richtsätze)

  • Städte und andere kommunale Körperschaften
    • 5,11 € je 1.000 Einwohner; Mindestbeitrag: 511,29 €
    • bis 50.000 Einwohner: Mindestbeitrag 255,65 €
  • Fahrradhändler, gastronomische Betriebe, Planungsbüros und andere Unternehmen
    • 25,56 € je fahrradbezogenem Beschäftigten, mindestens aber 110,00 €

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Bei weiteren Fragen zur Mitgliedschaft berät Sie neben dem ADFC vor Ort auch gerne die ADFC-Bundesgeschäftsstelle. Infoline: 0421/346 29-0, E-Mail:

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