Grundsätzliches

Die ADFC-Fahrradcodierung basiert auf einer bundeseinheitlichen Regelung nach dem Bergisch-Gladbacher Verfahren. Sie ist ein wesentlicher Baustein in der Diebstahlpräventi­on. Sie ist zu ergänzen durch gute Abstellanlagen und sicheren Schlössern.

Der Code besteht aus dem Zulassungskennzeichen des jeweiligen Landkreises bzw. der Stadt. Angefügt werden (ggf.) Orts-/Gemeindeschlüssel, Straßenschlüssel (gem. Katasterverwaltung), die Hausnummer und die Initialen des Eigentümers.

Beispiel: WHV-1349-39-HM

Was und wie wird codiert?

Codiert (d.h. in den Rahmen graviert) werden nur Fahrräder mit Alu- oder Stahlrahmen in der klassischen Form. Nicht geeignet sind Rahmen aus Carbon, Titanal oder verchromte Rahmen. Bei sehr kleinen Kinderrädern oder evtl. auch Mountainbikes kann u.U. das Codiergerät wegen zu kurzer Ramenrohre nicht angebracht werden.

Bei diesen Rädern erfolgt die Codierung mittels spezieller Aufkleber auf denen der Code aufgedruckt wird.

Die Codierung erfolgt rechtsseitig am Sattelrohr unterhalb des Anlenkpunktes für die Hinterbau-Sattelstrebe. Eine möglich weitere Codierung (nach Umzug oder Verkauf) erfolgt auf der linken Seite.

Voraussetzung für eine Codierung ist ein Eigentumsnachweis (Kaufquittung) und der Personalausweis des Eigentümers.

 

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